Kita-Betrieb ab 11.01.2021 und Informationen zur Notbetreuung

Kita-Betrieb ab 11.01.2021 und Informationen zur Notbetreuung

07.01.2021

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern von ganzem Herzen ein, trotz aller Einschränkungen, frohes und gesundes neues Jahr!

Aufgrund der hohen Infektionszahlen, wurde leider beschlossen die Kitas weiterhin bis vorerst 31.01.2021 geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
– Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
– Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
– Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
– Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Es wird an die Eltern appelliert, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.

Wir hoffen, sie alle und Ihre Kinder ab Februar gesund und munter wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Ihr Sternchenhaus-Team

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